der
Muharrem Kocyigit, FasWorks
Leitenstraße 38
89423 Gundelfingen
a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über den Erwerb und die Nutzung von FasWorks-Softwaremodulen zwischen Muharrem Kocyigit, FasWorks (nachfolgend „FasWorks“), und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts (nachfolgend „Kunde“). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist nicht vorgesehen.
b) Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde diese AGB an. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, FasWorks stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Angebote von FasWorks sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von FasWorks oder durch Bereitstellung der bestellten Lizenz an den Kunden zustande.
a) Gegenstand des Vertrages ist die Überlassung einzelner, vom Kunden ausgewählter FasWorks-Module zur Nutzung innerhalb des jeweils unterstützten CAD-Systems (siehe Produktbeschreibung des jeweiligen Moduls).
b) Der konkrete Leistungsumfang (enthaltene Module, Anzahl der Lizenzen, Laufzeit) ergibt sich aus der Auftragsbestätigung.
a) FasWorks räumt dem Kunden mit vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der lizenzierten Module im vereinbarten Umfang ein.
b) Jede Lizenz ist an den bei der Lizenzausstellung angegebenen Arbeitsplatz (technischer Fingerabdruck) gebunden und nicht ohne Zustimmung von FasWorks auf andere Arbeitsplätze übertragbar.
c) Eine Weitergabe, Vermietung, Unterlizenzierung oder sonstige entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von FasWorks nicht gestattet.
d) Dekompilierung, Disassemblierung oder sonstige Rückentwicklung der Software ist nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§ 69e UrhG) gestattet.
a) Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG weist FasWorks keine Umsatzsteuer aus.
b) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Die Lizenz wird dem Kunden nach vollständiger Zahlung per E-Mail oder zum Download bereitgestellt. Die Lizenzprüfung erfolgt lokal auf dem Rechner des Kunden; eine Internetverbindung zu einem FasWorks-Server ist im laufenden Betrieb nicht erforderlich.
a) FasWorks gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen den in der jeweiligen Produktbeschreibung genannten Funktionen entspricht.
b) Für Mängel haftet FasWorks nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Bereitstellung.
c) Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Bereitstellung schriftlich anzuzeigen.
a) FasWorks haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
b) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung von FasWorks auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
c) Im Übrigen ist die Haftung von FasWorks ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust, soweit nicht Absatz a) einschlägig ist.
d) Der Kunde ist für die Richtigkeit und Prüfbarkeit der mit FasWorks-Modulen erstellten Konstruktionen, Stücklisten und Berechnungen selbst verantwortlich. Die Module unterstützen die Konstruktionsarbeit, ersetzen jedoch nicht die fachliche Prüfung durch den Kunden.
Sofern eine Lizenz mit zeitlich begrenzter Laufzeit (z. B. Jahreslizenz) vereinbart wurde, verlängert sie sich nicht automatisch. Die jeweilige Laufzeit ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Bei unbefristet überlassenen Lizenzen besteht kein Kündigungsrecht bezüglich der eingeräumten Nutzungsrechte; FasWorks kann jedoch bei schwerwiegender Vertragsverletzung durch den Kunden (insbesondere Verstoß gegen § 4) die Lizenz aus wichtigem Grund sperren.
Bis zur vollständigen Zahlung bleiben alle gelieferten Lizenzschlüssel und Module Eigentum von FasWorks.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere im Rahmen der Lizenzausstellung, enthält die Datenschutzerklärung.
a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
b) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von FasWorks.
c) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.